Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kfz-Steuer
Diese gehört zu den sog. Verkehrssteuern, die die Verwendung von Einkommen (Konsum) und nicht den Erwerb von Einkommen (wie z.B. die Einkommensteuer) besteuert.
Durch die Reform der Kfz-Steuer wurde mehr als bisher auch eine Lenkungswirkung hin zur Anschaffung verbrauchsärmerer Fahrzeuge eingeleitet. Ursprünglich war sogar die Besteuerung ausschließlich nach dem Schadstoffausstoß geplant gewesen, wurde aber dann zugunsten einer Mischbesteuerung verworfen.
Demnach setzt sich die Kfz-Steuer aus einem Grundbetrag, der sich aus dem Hubraum des Fahrzeugs ergibt, und aus einem Zusatzbetrag, der sich nach dem Kohlendioxidausstoß bemisst, zusammen.
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