Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kfz-Leasing
Das Kfz-Leasing ist insbesondere im Unternehmensbereich aufgrund seiner steuerlichen Vorteile interessant und weit verbreitet. Denn während der Kaufpreis beim Kauf eines Fahrzeugs nicht sofort und nicht vollständig als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann, sondern auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer per AfA zu verteilen ist, sind die gezahlten Leasingraten sofort als Betriebsausgaben absetzbar.
Je nach Leasingvertrag, insbesondere hinsichtlich des Leasingzinssatzes und der Leasingdauer kann daher ein Kfz-Leasing steuerlich günstiger sein als der Kauf eines Kraftfahrzeugs.
Allerdings bestehen eine Vielzahl von möglichen Kfz-Leasing-Verträgen, die nach dem sog. Leasing-Erlass des Bundesministeriums der Finanzen unterschiedliche steuerliche Folgen auslösen. Vor Abschluss eines Kfz-Leasing-Vertrages sollte daher in jedem Fall steuerrechtlicher Rat eingeholt werden, um zum einen eine Vergleichsberechnung zum Fahrzeugkauf durchzuführen und um zum anderen die steuerliche Zurechnung der Leasingraten gem. dem Leasing-Erlass zu gewährleisten.
Hierfür stehen Ihnen selbstverständlich die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne zur Verfügung. Stand: 30.11.2011