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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kapitallebensversicherung

Bei der Kapitallebensversicherung wird die Todesfallsumme im Todesfall oder nach Ablauf der Versicherungsdauer an die bezugsberechtigten Personen gezahlt.
Seit 2005 ist die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung nicht mehr steuerfrei möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt war Voraussetzung für den Genuss der Steuerfreiheit bei Kapitallebensversicherungen, dass der Vertrag bis zum 31.12.2004 abgeschlossen worden war. Des Weiteren musste auch die Policierung durch die Versicherungsgesellschaft zu diesem Termin erfolgt sein, und die Einzahlung des ersten Beitrages hatte bis zum 31.03.2005 geschehen zu sein. Weitere Voraussetzung war, dass der Todesfallschutz mindestens 60 Prozent der Beitragssumme betragen hat und dass der Vertrag nicht für steuerschädliche Finanzierungszwecke eingesetzt wurde.
Seit 2005 wird eine neu abgeschlossene Kapitallebensversicherung zum Auszahlungszeitpunkt voll besteuert. Hierbei werden von der Auszahlungssumme die eingezahlten Beiträge abgezogen. Die Differenz unterliegt dann regulär der Einkommensteuer.
Lediglich für den Fall, dass der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers fällig wird, unterliegt lediglich die Hälfte der Erträge der Besteuerung.

Nähere Informationen erteilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 06.07.2009

   
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