Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine gemeindliche Steuer. Denn die Verwaltung der Steuer und deren Ertrag stehen den Städten und Gemeinden zu, die in sog. Hundesteuersatzungen konkrete Regelungen zur Steuerhöhe, Steuerbemessung oder zu etwaigen Befreiungsmöglichkeiten etc. treffen.
Daher bestehen zwischen den einzelnen Gemeinden vielfach erhebliche Unterschiede bzgl. der einzelnen Steuerparameter.
Wichtig für den einzelnen Hundesbesitzer ist zu wissen, wann er spätestens seinen Hund bei der für die Festsetzung der Hundesteuer zuständigen örtlichen Behörde anmelden muss. Denn meldet er diesen zu spät an, dann kann ein nicht unerhebliches Bußgeld gegen den Säumigen festgesetzt werden.
Daneben enthalten die gemeindlichen Hundesteuersatzungen vielfach Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen für Blindenhunde, Hütehunde, Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung und Hunde in oder aus Tierheimen.
Ob es für Ihren Hund die Möglichkeit einer Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen gibt, teilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit. Stand: 30.11.2011
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