Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Grundsteuerbefreiung
Eigentümer eines Grundstücks sind grundsätzlich Schuldner der Grundsteuer. Unter verschiedenen Voraussetzungen kann bei den zuständigen Kommunen ein Antrag auf Grundsteuerbefreiung gestellt werden, dass heißt die Kommune kann auf die Zahlung der Grundsteuer durch den Eigentümer verzichten. Mögliche Befreiungsgründe könne zum Beispiel kurzzeitige bzw. strukturell bedingte Ertragsminderungen sein .
Viele Fragen zum Thema Grundsteuerbefreiung lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell vorhandene Unterlagen bereit. Stand: 13.01.2011