Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Grundfreibetrag
Im Steuerrecht gibt es ein gewisses Einkommen, auf das keine Steuern entrichtet werden müssen. Denn das Existenzminimum muss immer steuerfrei bleiben. Diesen Betrag nennt man Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag ist festgelegt in § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG. Er beträgt zur Zeit 8.004 ? pro Jahr. Stand: 01.01.2011
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 13.05.2011