Das Grunderwerbssteuergesetz (GrEStG) findet Anwendung, wenn das Eigentum an einem inländischen Grundstück auf einen anderen Eigentümer übergeht. Im Rahmen der Gültigkeit des GrEStG wird die Grunderwerbssteuer erhoben. Von dem GrEStG werden alle relevanten Veräußerungsgeschäfte erfasst. Darunter fällt der Eigentumswechsel im Rahmen eines Kaufvertrages, im Rahmen einer Zwangsversteigerung oder aber auch im Rahmen einer Abtretung. Das GrEStG gelangt auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Grundstück zu dem Eigentum einer Personengesellschaft oder zu dem Eigentum einer juristischen Person des privaten Rechts gehört. Auch beim Verkauf eines Gesellschaftsanteils an einen anderen Gesellschafter kann das GrEStG zur Anwendung gelangen und der erwerbende Gesellschafter nunmehr hundertprozentiger Gesellschafter des Unternehmens ist. Das GrEStG gelangt auch dann zur Anwendung, wenn zwei Vertragspartner einen Tauschvertrag abschließen, der für beide Vertragsteile den Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründet.
Weitere Fragen zum GrEStG beantworten Ihnen unsere Anwälte aus dem Steuerrecht. Stand: 22.07.2008