Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema gewerbsmäßig
Gewerbsmäßig bedeutet, dass eine Tätigkeit zur Erzielung einer Einnahmequelle ausgeführt wird um den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren, zu verbessern oder das Vermögen zu erhöhen.
Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit ist in verschiedenen Rechtsgebieten ein Tatbestandsmerkmal, an das besondere Folgen geknüpft werden. Besonders drastisch ist dies im Strafgesetzbuch und im Betäubungsmittelrecht der Fall.
Steht nach den Feststellungen des Gerichtes fest, dass ein Drogenverkauf gewerbsmäßig stattgefunden hat, wird es den Täter gleich sehr hart als Verbrecher mit einer Mindeststrafe von einem Jahr verurteilen müssen.
Besondere Bedeutung hat das Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit auch im Bereich des Steuerrechts. Viele Tätigkeiten werden erst durch die gewerbsmäßige Ausführung steuerpflichtig. Man denke nur an den weiten Bereich der nachbarlichen Gefälligkeiten beim Bau von Eigenheimen. Hier sind die Grenzen zur Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit nur noch vom Juristen zu erkennen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwalthotline!
Stand: 29.12.2010
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