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Steuerrecht
Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gewerblicher Grundstückshandel
Problematisch ist die Unterscheidung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und privater Vermögensverwaltung. Der gewerbliche Grundstückshandel generiert zu versteuernde Einkünfte, während die private Vermögensverwaltung steuerfrei ist (außer in den Fällen des § 23 EStG - Einkommenssteuergesetz).
Für den gewerblichen Grundstückshandel gilt die Drei-Objekte-Grenze. Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte anschafft und veräußert, betreibt gewerblichen Grundstückshandel.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 29.12.2010