Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Firmenverkaufssteuern

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Firmenverkaufssteuern
(Steuerrecht)
0900-1 875 004-091
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Steuerrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Firmenverkaufssteuern


Firmenverkaufssteuern können anfallen, wenn der Gewerbebetrieb, die Freiberuflerpraxis oder sonst der Betrieb eines Selbständigen aufgegeben oder verkauft wird. Die dabei erzielten Gewinne müssen versteuert werden. Firmenverkaufssteuern fallen auch dann an, wenn der Betroffene sich von einem selbständigen Teilbetrieb, einer Mitunternehmerbeteiligung oder einer 100 % igen im Betriebsvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsbeteiligung trennt. Firmenverkaufssteuern fallen jedoch nur dann an, wenn die Veräußerung des Gewerbebetriebes, des selbständigen Teilbetriebes usw. entgeltlich erfolgt. Es fallen dann keine Firmenverkaufssteuern an, wenn der Eigentumswechsel im Rahmen einer Schenkung, der vorweggenommenen Erbfolge sowie in einem Erbfall erfolgt. U.U. können jedoch Schenkungsteuer bzw. Erbschaftsteuer anfallen. Es liegt dann keine Veräußerung eines Gewerbebetriebes, einer Freiberuflerpraxis oder sonst eines Betriebes vor, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen lediglich an einen anderen Betriebsort verlegt werden, ohne dass die eigentliche betriebliche Tätigkeit aufgegeben wird. Dies kann aber dann anders sein, wenn und soweit man den Betrieb ins Ausland verlegt.

Nähere Fragen zum Themenkomplex Firmenverkaufssteuern beantworten Ihnen unsere Experten aus dem Steuerrecht. Halten Sie alle vorliegenden Dokumente zum Gespräch bereit.
Stand: 30.11.2011

   
Ähnliche Themen:

Steuerstraftat Arbeitgeberkündigung Bemessungsgrundlage 
Entsendegesetz Steuerstraftaten §11 Steuerstrafrecht Steueränderungen 
unverzüglich Vaterschaftsanerkennung Steuerrecht Insolvenzrecht 
Reklamationsfristen Auftrag entbinden Gewaltverherrlichung 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Alexander Peter Taubitz
Rechtsanwalt
Tim Vlachos
Rechtsanwalt
Gerd Finger
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum