Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Finanzgericht

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Finanzgericht
(Steuerrecht)
0900-1 875 004-051
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Steuerrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Finanzgericht

Die Finanzgerichtsbarkeit stellt einen eigenen Gerichtszweig dar. Zuständig ist das Finanzgericht für Steuer-, Zoll- und Kindergeldstreitigkeiten. In die Zuständigkeit eines Senats fallen alle gerichtlichen Verfahren (Klageverfahren, Antragsverfahren und sonstige Verfahren), die einen ihm zugeordneten Finanzamtsbezirk betreffen, sofern keine Spezialzuständigkeit eingreift. Im allgemeinen gilt daher die sog. Bezirkszuständigkeit.
Die einzelnen Verfahrenswege, die statthaften Klagearten, der Prozessablauf sowie die Vollstreckung und Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens sind im einzelnen in der Finanzgerichtsordnung (FGO) geregelt.
Aufgrund des zweistufigen Gerichtsaufbaus der deutschen Finanzgerichtsbarkeit besteht gegen ein Urteil des Finanzgerichts nur das Rechtsmittel der Revision zum Bundesfinanzhof (BFH). Das Rechtsmittel der Berufung ist daher nicht gegeben. Gegen andere Entscheidungen als Urteile des Finanzgerichtes, insbesondere gegen Beschlüsse, ist das Rechtsmittel der Beschwerde zum Bundesfinanzhof statthaft.
Welches Finanzgericht in Ihrem Fall konkret zuständidg ist, welche verfahrensrechtliche Besonderheiten zu beachten sind und ggf. welche Rechtsmittel Ihnen zustehen, teilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit.
Stand: 19.07.2010
Durchwahl zum Thema Finanzgericht (Steuerrecht)0900-1 875 004-051
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Weitere Themen:

Letzter Wille Ausschlagung Erbe Testamenterstellung Nachlassregelung 
Steuerrecht Erbrecht Erbschaftsteuergesetz Pflichterbteil 
Formvorschriften Erb- und Steuerrecht Erbvermutung 
Erbschaftssteuermeldung Erben und Vererben Erbeinsetzung 
Folgende Urteile zum Thema Finanzgericht könnten Sie interessieren

Steuer für Gewinner bei "Big Brother"
Nürnberg (D-AH) - Nicht nur Orwells Großer Bruder, auch der deutsche Fiskus sieht alles: Wer in einer der Big Brother-TV-Staffeln den Gewinn davon trägt, hat diesen auch ordentlich als Einkommen zu versteuern. So zumindest hat es in einem aktuellen Urteil das Finanzgericht Köln entschieden (Az. 15 K 2917/06). Wie die ...weiter lesen


Durchwahl zum Thema Finanzgericht (Steuerrecht)0900-1 875 004-051
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt

Steuer für Gewinner bei "Big Brother"

Nürnberg (D-AH) - Nicht nur Orwells Großer Bruder, auch der deutsche Fiskus sieht alles: Wer in einer der Big Brother-TV-Staffeln den Gewinn davon trägt, hat diesen auch ordentlich als Einkommen zu versteuern. So zumindest hat es in einem aktuellen Urteil das Finanzgericht Köln entschieden (Az. 15 K 2917/06).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, widersprachen die Kölner Richter damit ausdrücklich der Auffassung, wonach diese Gewinnsumme als so genannter Spielgewinn wie ein Rennwett- oder Lotteriegewinn steuerfrei bleiben müsse. Die bloße Zur-Schau-Stellung der eigenen Person an sich führe zwar noch nicht zu einer mit einer Steuer zu belegenden Leistung im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Doch mit den vertraglichen Verpflichtungen der Akteure zur Teilnahme am Einspielfilm, dem Fotoshooting, Interviews und Presseterminen wird die Grenze des steuerfreien passiven Posierens hier deutlich überschritten.

Preisgelder für die Teilnahme an einer Fernsehsendung sind immer dann als einkommensteuerpflichtig zu behandeln, wenn der Bargewinn und die Leistung des TV-Kandidaten in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. So sieht es auch eine entsprechende Weisung des Bundesfinanzministeriums vor, die auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofes zurückgeht.


Durchwahl zum Thema Finanzgericht (Steuerrecht)0900-1 875 004-051
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Christian Bajl
Rechtsanwältin
Claudia Charlotte Obermann
Rechtsanwalt
Detlef Vollmari
Rechtsanwältin
Gota Guérin-Kettern
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline auf Facebook

Deutsche Anwaltshotline auf facebook
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum