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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Finanzamt

Unter dem örtlichen Finanzamt wird die unterste Behörde der Finanzverwaltung verstanden, welche als örtliche Dienststelle der Länder die Besteuerung durchführt. Die Mitarbeiter des Finanzamtes verrichten die hierfür erforderliche Verwaltungsarbeit, ermitteln für das jeweilige Finanzamt die diesem zuzuordnenden Steuerpflichtigen, veranlagt und erhebt deren Steuern. Daneben führt das Finanzamt Kontrollen oder Fahndungen durch und gelegentlich der Erhebung von Umsatz- und Beförderungsteuern sind die Finanzämter auch auf Bundesebene tätig, nicht jedoch für Zölle und Verbrauchsteuern, wozu auch die Einfuhrumsatzsteuer und die EU-Abgaben zu subsumieren sind, denn diese fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesfinanzbehörden. Die Finanzämter werden durch die für ihren Bezirk zuständigen Oberfinanzdirektionen überwacht und geschult, was auch die Ausbildung des Nachwuchses betrifft. Durch diese Vorgehensweise sollen unter Mitwirkung der jeweiligen Finanzministerien, insbesondere auch durch Erlaß von Steuerrichtlinien als Verwaltungsanweisungen, von denen die Finanzbeamte nicht abweichen dürfen, eine einheitliche Anwendung der Gesetze bei den verschiedenen bundesdeutschen Finanzämtern und damit die Gleichbehandlung der Steuerzahler gewährleistet werden. Welches Finanzamt in Ihrem konkret für welche konkrete Steuerart örtlich und sachlich zuständig ist, erläutern Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 19.07.2010
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