Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Familienlastenausgleich
Unter dem Begriff Familienlastenausgleich versteht man die Regelungen, unter denen einkommensschwache Familien unterstützt werden. Hierunter fallen alle finanziellen Leistungen, insbesondere Sozialleistungen sowie steuerliche Förderungen und Sachaufwendungen, mit denen der Staat und die Sozialversicherungsträger Ehe und Familie unterstützen. So fallen bspw. folgende Leistungen unter den Familienlastenausgleich: Kindergeld, Kinder- und Betreuungsfreibetrag, das Ehegattensplitting in der Einkommensteuer, die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten, das Elterngeld, die Elternzeit, die Anerkennung von Kindererziehungszeiten und die Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Mitversicherung von Familienangehörigen, die Mutterschaftsversicherung, das Mutterschaftsgeld in der gesetzlichen Krankenversicherung. Meist werden die Leistungen für Kinder gesondert betrachtet und von Kinderlastenausgleich gesprochen. Welche konkreten Unsterstützungsleistungen im Rahmen des Familienlastenausgleichs in Ihrem konkreten Fall in Betracht kommen, wie sie diese genau beantragen und welche Unterlagen Sie hierfür benötigen, erläutern Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline. Stand: 19.07.2010