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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema EStG

"EStG" ist die Abkürzung für "Einkommensteuergesetz". Das EStG regelt die Besteuerung des Einkommens, also der Einkünfte, welche die Bürger durch gezieltes wirtschaftliches Handeln erzielen. Steuerpflichtig sind nur natürliche Personen. Die Gesellschafter von Personengesellschaften (Ausnahme: Körperschaft ist Gesellschafter einer Personengesellschaft, z.B. GmbH bei GmbH & Co KG; die GmbH als Gesellschaft ist eigenständiges Steuersubjekt und unterliegt dem KStG) werden ebenfalls nach dem EStG besteuert. Schließlich unterliegen auch die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften und anderen Körperschaften mit Ihren Einkünften, die Sie von diesen Körperschaften beziehen, der Besteuerung nach dem EStG, es sei denn, es handelt sich bei den Gesellschaftern selbst um Körperschaften (z.B. GmbH ist an einer anderen GmbH beteiligt). Steuerpflichtig sind nur 7 Einkunftsarten. Ist ein Vermögenszufluss keiner dieser Einkunftsarten zuzuordnen, dann handelt es sich um einen nach dem EStG nicht steuerbaren Vorgang und unterliegt daher zumindest nicht dem EStG (Wichtig: Dieser Vermögenszufluss kann aber einer anderen Steuer unterliegen). Das EStG ist neben der Abgabenordnung das wichtigste Steuergesetz. Wenden Sie sich auch bei steuerrechtlichen Fragen an die Experten der Deutschen Anwaltshotline - einfach per Telefon oder E-Mail.
Stand: 16.08.2010
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