Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erbschaftsteuer
Bei juristischen Fragen zum Thema Erbschaftsteuer sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Steuerrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Die Erbschaftsteuer ist keine Nachlasssteuer, sondern eine Erbanfallsteuer. Nicht der Nachlass (die Erbschaft) als solcher wird besteuert. Die Erbschaftsteuer schöpft die Bereicherung der durch den Erbfall Begünstigten ab. Der Erbe, der Vermächtnisnehmer und der Pflichtteilsberechtigte versteuern jeweils ihren Erwerb von Todes wegen, vgl. § 1 Abs.1 Nr.1, § 3 ErbStG.
Ebenfalls im ErbStG geregelt ist die Schenkungsteuer. Im Rahmen der Erbschaftsteuer und auch der Schenkungsteuer gilt das Stichtagsprinzip. Stichtag der Entstehung der Erbschaftsteuer ist grundsätzlich der Todestag des Erblassers, bei Schenkungen der Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.