Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einkommensteuergesetz
Das Einkommensteuergesetz, ergänzt durch die Lohn- und Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, ist Rechtsgrundlage der Erhebung der Einkommensteuer, einer Abgabe zur Deckung der Staatsausgaben. Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer, da sie die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen bei der Bemessung der Steuer berücksichtigt. Persönliche Verhältnisse sind beispielsweise Alter, Krankheit, Familienstand oder Anzahl der Kinder. Die Einkommensteuer belastete als direkte Steuer unmittelbar denjenigen, welcher die Steuer trägt, so dass Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind. Sie knüpft, anders als Verkehrs-, Verbrauchs- oder Vermögenssteuern an die Besitzmehrung an (Besitzsteuer).
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 05.11.2010
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