Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einkommensteuererklärung
Mit der Einkommensteuererklärung deklariert der Steuerpflichtige seine Einkünfte gegenüber dem Finanzamt. Dabei sind zwar nur sieben Einkunftsarten zu unterscheiden, dennoch sind für das Besteuerungsverfahren eine Vielzahl von Fakten und Daten maßgeblich, so dass eine Vielzahl von Anlagen zur Einkommensteuererklärung abzugeben ist. Denn die Abgabe der Einkommensteuererklärung hat auf den amtlichen Vordrucken oder elektronisch über das Programm der Finanzverwalter "ELSTER" zu erfolgen. Sofern die Einkommensteuererklärung mithilfe einer Software erstellt wird, müssen die Ausdrucke in Gestaltung und Inhalt den amtlichen Vordrucken entsprechen.
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ergibt sich aus § 149 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 25 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG), der durch § 56 der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) konkretisiert wird. Bei Steuerpflichtigen, die weitgehend nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen (Arbeitnehmer), gibt es Sonderregeln, die dazu führen können, dass der Steuerpflichtige nicht zur Abgabe verpflichtet ist.
Nähere Informationen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung erteilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline. Stand: 05.08.2011