Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einkommenssteuerpflicht
Die Einkommenssteuerpflicht ist die Pflicht der Bürger Steuern auf ihr Einkommen zu zahlen. Auch Minderjährige mit eigenem Einkommen sind einkommenssteuerpflichtig.
Alle Menschen, die in Deutschland leben (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt), sind mit ihrem gesamten Welteinkommen einkommenssteuerpflichtig.
Ausländische Bürger, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten, sind beschränkt steuerpflichtig. Hier sind meistens Doppelbesteuerungsabkommen mit dem ausländischen Staat zu beachten, weil auch der Wohnsitzstaat Steuern erhebt.
Bei beschränkter Steuerpflicht können wesentlich weniger Abzugsbeträge steuerlich geltend gemacht werden als bei unbeschränkter Steuerpflicht. Deutsche, die im Ausland leben, dürfen daher auf Antrag als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden.
Hier kommt es auf den Einzelfall an. Die Beratung durch einen Fachmann ist notwendig. Unsere Anwälte aus dem Steuerrecht stehen Ihnen täglich telefonisch von 8-24 Uhr oder per E-Mail zur Seite.
Stand: 21.06.2010