Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einkommenssteuergesetz
Das Einkommenssteuergesetz, ergänzt durch die Lohn- und Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, ist Rechtsgrundlage der Erhebung der Einkommenssteuer, einer Abgabe zur Deckung der Staatsausgaben. Die Einkommenssteuer ist eine Personensteuer, da sie die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen bei der Bemessung der Steuer berücksichtigt. Persönliche Verhältnisse sind beispielsweise Alter, Krankheit, Familienstand oder Anzahl der Kinder. Die Einkommenssteuer belastete als direkte Steuer unmittelbar denjenigen, welcher die Steuer trägt, so dass Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind. Sie knüpft, anders als Verkehrs-, Verbrauchs- oder Vermögenssteuern an die Besitzmehrung an und wird daher auch zu den sog. Besitzsteuern gerechnet.
Nähere Einzelheiten zum Thema Einkommenssteuer, insbesondere ob Sie zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet sind und wie Sie Ihre Einkünfte und steuermindernden Sachverhalte richtig erfassen und in das Formular eintragen, teilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit.
Stand: 21.06.2010