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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einkommenssteuererklärung

Mit der Einkommensteuererklärung deklariert der Steuerpflichtige seine Einkünfte gegenüber dem Finanzamt. Nicht jeder ist aber zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet. Insbesondere gelten für Arbeitnehmer Sonderregeln, demnach grundsätzlich keine Abgabepflicht besteht. Jedoch sind zahlreiche Ausnahmen zu beachten, die wieder zu einer Abgabeverpflichtung führen.

Bei der Erklärung selber sind zwar nur sieben Einkunftsarten zu unterscheiden, dennoch sind für das Besteuerungsverfahren eine Vielzahl von Fakten und Daten maßgeblich, so dass eine Vielzahl von Anlagen zur Einkommensteuererklärung abzugeben ist. Denn die Abgabe der Einkommensteuererklärung hat auf den
amtlichen Vordrucken oder elektronisch über das Programm der Finanzverwalter "ELSTER" zu erfolgen. Sofern die Einkommensteuererklärung mithilfe einer Software erstellt wird, müssen die Ausdrucke in Gestaltung und Inhalt den amtlichen Vordrucken entsprechen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ergibt sich aus § 149 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 25 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG), der durch § 56 der
Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) konkretisiert wird.

Nähere Informationen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung erteilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 28.06.2010
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