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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einkommensnachweis

Hier gilt es danach zu differenzieren, woraus das Einkommen besteht und für welchen Zweck das Einkommen nachgewiesen werden muss.

Selbständige können Ihr Einkommen z.B. durch die Einkommensteuerbescheide der letzten Jahre belegen.

Als steuerlicher Einkommensnachweis für Arbeitnehmer gilt derzeit noch die vom Arbeitgeber ausgefüllte Lohnsteuerkarte bzw. die elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Da Arbeitgeber eine Vielzahl von unterschiedlichen Einkommensnachweisen je nach Anlass und Empfänger auszustellen haben, bestehen derzeit Bestrebungen, einen elektronischen Einkommensnachweis, kurz ELENA, zu schaffen.

Dies soll sich nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung bald in die Tat umgesetzt werden. Das Gesetz, das die Einführung und das weitere Verfahren von ELENA regelt, ist zum 01.04. 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Zwischenzeitlich mussten ab dem 01.01.2010 die Arbeitgeber die entsprechenden Entgeltdaten melden.

In jedem Fall soll die digitale Signatur den Arbeitnehmern auch im Übrigen von Nutzen sein, bspw. beim sicheren Einkauf via Internet.

Jüngst sind jedoch seitens der Politik Zweifel am Nutzen dieses Verfahrens aufgekommen, konkret wird aktuell (2010) über ein Aussetzen der Einführung nachgedacht.

Näheres über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens teilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit.
Stand: 27.08.2010

   
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