Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einkommensgrenze
Der Erhalt bestimmter staatlicher Leistungen ist in vielen Fällen davon abhängig, dass eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
So wird z. B. das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag für ein volljähriges Kind, welches sich in Berufsausbildung befindet, nur dann gewährt, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes im Kalenderjahr 7.680 ? (ab 2010: 8.004 ?) nicht überschreiten. Die Arbeitnehmersparzulage wird nur gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers 17.900 ? oder bei Zusammenveranlagung 35.800 ? nicht übersteigt (wenn es sich um eine Anlage für wohnungswirtschaftliche Zwecke handelt). Hingegen betragen die Grenzen 20.000 ? oder 40.000 ?, wenn in andere Anlagen investiert wird (z.B. Wertpapiersparen). Ebenso wird die Wohnungsbauprämie nur gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen 25.600 ?, oder bei Ehegatten 51.200 ? nicht übersteigt. Einkommensgrenzen sind auch in anderen Bereichen zu beachten, so bei Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz, nach dem SGB III oder der Kinderzulage.
Viele Fragen zum Thema Einkommensgrenzen lassen sich von einem im jeweiligen Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beantworten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell vorhandene Unterlagen bereit.
Stand: 27.08.2010
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