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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Buchhaltung

Als Buchhaltung versteht man grds. nur die Organisationseinheit eines Unternehmens, in der die Buchführung durchgeführt wird. Dennoch werden die Begriffe Buchhaltung und Buchführung umgangssprachlich vielfach gleichgesetzt. Mit der Buchführung lassen sich nicht nur die Rechnungslegungsvorschriften nach dem HGB, sondern bspw. auch nach IFSR oder US-GAAP erfüllen, sofern die Buchführung derart parallel aufgebaut wird, dass unterschiedliche Abschlüsse nach den verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften erstellt werden können.

Als Grundvoraussetzung einer ordnungsgemäßen Buchführung bestimmt § 238 HGB Folgendes:

"Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen
lassen."

Es sind die sog. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GOB) zu beachten, die sich in die folgenden zwei Grundprinzipien gliedern lassen:

1.Grundsatz der Wahrheit: Alles muss so gebucht werden, wie es tatsächlich vorgefallen ist.
2.Grundsatz der Klarheit: Alles muss übersichtlich, eindeutig, lesbar, nachvollziehbar und geschützt vor Fälschungen dokumentiert sein.

Aus der Buchführung werden die Daten (Salden) in den Jahresabschluss des Unternehmens übernommen. Dementsprechend wichtig ist eine genaue und umfassende Buchführung, da diese Informationen über den Jahresabschluss für Gläubiger, Anteilseigner und das Finanzamt als Adressaten bestimmt sind.
Hier sollten Sie rechtlich informiert sein, da Nachlässigkeiten aufwändig nachgearbeitet werden müssen und gegebenenfalls streng geahndet werden. Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Sie gerne!
Stand: 12.07.2010

   
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