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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bilanz

Die Bilanz ist die wertmäßige Gegenüberstellung der Vermögenswerte und der Finanzierungsmittel, die sich in Eigen- und Fremdkapital gliedern, eines Unternehmens auf der Aktiv- bzw. Passivseite. Insbesondere bei Einzelunternehmen ist der Begriff Eigenkapitals bezogen auf die Passivseite eigentlich nicht korrekt, da für das Unternehmen Fremdkapital vorliegt, das der Unternehmer dem Unternehmen zur Finanzierung von Vermögensgegenständen zur Verfügung gestellt hat. Das Wort Eigenkapital dient der Identifizierung, dass diese Finanzierungsmittel vom Unternehmer stammen. Der Begriff Bilanz leitet sich vom italienischen Wort bilancio ab, da die Bilanz ausgewogen gleich einer Waage ist, da die Aktiva und Passiva, dieselbe Höhe aufweisen, sich also immer im Gleichgewicht befinden.

Aus dem Vergleich des Betriebsvermögens zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres und zum Ende eines Wirtschaftsjahres, lässt sich der Erfolg eines Unternehmens in dem betreffenden Zeitraum bestimmen (sog. Betriebsvermögensvergleich). Aus der Bilanz ist dies an der Veränderung des Eigenkapitals zu erkennen, wobei eine Zunahme des Eigenkapitals den entsprechenden Gewinn bezeugt, eine Eigenkapitalminderung auf einen Verlust des Unternehmens hindeutet.

Die Aktivseite der Bilanz unterteilt sich in das Anlagevermögen (wie Grundstücke und Maschinen) sowie das Umlaufvermögen (z. B. Vorräte und Forderungen), die Passivseite drückt wie oben bereits beschrieben die Finanzierungsmittel des Anlage- und Umlaufvermögens aus.

Der sogenannte Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV), die wiederum über das Eigenkapital abgeschlossen wird. In der GuV werden die Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt, wobei die Aufwendungen auf der Sollseite, also links und die Erträge auf der Habenseite, also rechts aufgelistet. Das Überwiegen der Aufwendungen führt zu einer Eigenkapitalminderung, das heißt einem Verlust. Das Überwiegen der Erträge führt zu einer Eigenkapitalerhöhung, das heißt zu einem Gewinn.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 08.02.2011

   
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