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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bewertungsgesetz

Das Bewertungsgesetz liefert in den verschiedensten Bereichen wie auch Steuern Hilfe zur Ermittlung von wertmäßigen Bemessungsgrundlagen. Das Gesetz dient zur übergreifenden Regelung von steuerlichen Bewertungsfragen für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grund- und Betriebsvermögen, des Weiteren der Bewertung des Gesamt- und Inlandsvermögens. Das Bewertungsgesetz ist lediglich nicht anwendbar, wenn Einzelsteuergesetze andere Bewertungsvorschriften formulieren.

Das Bewertungsgesetz regelt für alle steuerlichen Ebenen die Festsetzung und Grundlagen der Einheitswerte, insbesondere bezüglich der Vermögensteuer, Grundsteuer und Erbschaftsteuer. Dieses Gesetz besteht aus vier Teilen, in denen neben dem allgemeinen Teil die besonderen Bewertungsvorschriften, die Einheitsbewertung, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren festgehalten sind. Des Weiteren enthält es Sondervorschriften und die Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet. Das Ertragswertverfahren wird unter Vergleich mit dem bei der jeweiligen Gemeinde zu erfahrenden Bodenrichtwert bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage bezüglich der Erbschafts- und Schenkungssteuer angewandt.

Näheres hierzu teilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit.
Stand: 29.03.2010

   
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