Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebsausgaben
Der Gesetzgeber sieht in den Betriebsausgaben alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Jedoch werden einigen Aufwendungen vom Gesetz eingeschränkt. So dürfen beispielsweise Aufwendungen für Geschenke, Bewirtung, Einrichtung oder Verpflegung nicht so hoch sein, dass sie den Gewinn des Betriebes mindern würden. Andererseits sieht das Gesetz in Spenden an z.B. gemeinnützige Organisationen auch Aufwendungen, die demnach absetzbar sind. Jedoch sind Parteispenden keine Betriebsausgaben. Ob und in welcher Höhe bei ihnen Betriebsausgaben vorliegen, sollte genau nach ihrer Absetzungsfähigkeit geprüft werden. Bei Fragen sollten sie einen Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline konsultieren.
Stand: 11.11.2010
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