Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Befreiungsverordnung
Befreiungsverordnungen gibt es in mehreren Bereichen und Rechtsgebieten, so beispielsweise die Befreiungsverordnung für Umsatzsteuer oder die Befreiungsverordnung für die Rundfunkgebühren. Von den Rundfunkgebühren kann sich beispielsweise jede Person befreien lassen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet sowie bestimmte Personen im Pflegefall. Von der Erhebung der Umsatzsteuer kann sich ein Unternehmer befreien lassen, wenn sein zu erwartender Umsatz eine bestimmte Grenze voraussichtlich nicht übersteigen wird. Hierzu sind im Einzelfall unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen und bestimmte Unterlagen bzw. Nachweise zu erbringen.
Ob und ggf. welche Befreiung in Ihrem konkreten Fall in Betracht kommt, welche Unterlagen und Nachweise Sie hierzu benötigen und wie Sie am günstigen argumentieren, teilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline per Telefon oder in der Online-Beratung mit.
Stand: 22.10.2010