Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind die in §§ 33 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) geregelten Kosten der privaten Lebensführung, die dann vorliegen, wenn Ihnen "zwangsläufig größere Aufwendungen entstehen als der überwiegenden Mehrzahl von Steuerpflichtigen gleichen Einkommens, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands". In diesem Zusammenhang bedeutet "zwangsläufig", dass Sie sich der Belastung aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen konnten (z.B. Krankheit, Tod, Unfall, Unwetterschäden).
Darüber hinaus ist ein Teil der außergewöhnlichen Belastungen, die sogenannte zumutbare Belastung, ohnehin vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen. Die Höhe der zumutbaren Belastung hängt sowohl von der Höhe der Einkünfte als auch von dem Familienstand ab.
Da sich im Voraus kaum prognostizieren lässt, ob Sie im Laufe des Jahres die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten werden oder nicht, sollten Sie vorsorglich alle in Betracht kommenden Belege sorgfältig aufbewahren.
Näheres über die Abzugsfähigkeit von außergewöhnlichen Belastungen teilen Ihnen gerne die Korrespondenzanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit.
Stand: 22.10.2010
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