Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abschreibungszeitraum
Die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes werden grundsätzlich auf die Nutzungsdauer verteilt, die sich nach den sog. Abschreibungstabellen richtet.
Die Abschreibungstabellen sind Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung, die grds. auch von den Finanzgerichten als Richtwert für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts zugrunde gelegt werden.
Man unterscheidet die amtliche Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter, kurz AfA-Tabelle AV genannt, von den für bestimmte Branchen festgelegten Nutzungsdauern in den so genannten Branchen-Abschreibungstabellen.
Je nach dem, ob ein Unternehmer einer bestimmten Branche zugehört, ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für das betreffende Wirtschaftsgut und damit dessen Abschreibungszeitraum unterschiedlich lang und demgemäss die Abschreibung unterschiedlich hoch.
Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, einen Vergleich der Branchen-Abschreibungstabellen mit der Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter vorzunehmen.
Was Sie hierbei beachten sollten und wie Sie Ihre Argumentation zur Anwendung einer bestimmten Branchen-Abschreibungstabelle ausrichten sollten, teilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit. Stand: 19.10.2009