Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abschreibungssatz
Der Abschreibungssatz müsste im Steuerrecht eigentlich AfA-Satz heißen. Die Abschreibung im Buchführungs- bzw. Handelsrecht heißt im Steuerrecht nämlich Absetzung für Abnutzung, kurz AfA. Wenn ein langlebiges Wirtschaftsgut vom Steuerpflichtigen angeschafft wird, dann kann er nicht den ganzen Kaufpreis sofort absetzen, sondern muss sich den Wert des Wirtschaftsgutes anrechnen lassen. Wenn dieses über die Jahre abgenutzt wird, so kann man den Wertverlust als Kosten geltend machen und absetzen. Aus der Abnutzungsdauer ergibt sich also der Abschreibungssatz. Hat der Gegenstand zum Beispiel eine Nutzungsdauer von 5 Jahren, so ist jedes Jahr ein Fünftel abzuschreiben und abzusetzen.
Es gibt umfangreiche sog. AfA-Tabellen, aus denen der normale Abschreibungssatz hervorgeht. Ihr Anwalt kann die schwierigen Fragen zum Abschreibungssatz und zur AfA meist schon am Telefon klären. Stand: 12.10.2009