Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abschreibungen
Unter Abschreibungen versteht man im Steuerrecht die steuerlich abzugsfähigen Kosten für Anlagegegenstände. Dies kann bei einem Existenzgründer der eingebrachte Schreibtisch sein. Dies können aber auch neue Maschinen für die Produktion oder Firmenfahrzeuge oder der erworbene Firmenwert sein. Die Finanzverwaltung hat für die verschiedenen Anlagegüter Listen, sog. AfA-Tabellen, erarbeitet, in denen die Abschreibungsdauer und damit die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter festgelegt ist. Hierdurch soll die Substanz der jeweiligen Gegenstände für das Unternehmen gesichert werden. Des weiteren wird hierdurch erreicht, dass die gewöhnliche betriebliche Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter für den Regelfall festgelegt wird. Natürlich sind dennoch in begründeten Ausnahmefällen Abweichungen von den amtlichen AfA-Tabellen möglich.
Wie Sie in einem solchen Fall argumentieren können, teilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit. Stand: 22.09.2009
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