Im Steuerrecht gibt es ein gewisses Einkommen, auf das keine Steuern entrichtet werden müssen. Denn das Existenzminimum muss immer steuerfrei bleiben. Diesen Betrag nennt man Grundfreibetrag. Er ist Bestandteil des Einkommensteuertarifs. Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 beträgt er für Alleinstehende 8.004 Euro und für Ehepaare 16.009 Euro.
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Stand: 05.08.2011