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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Spätaussiedler

Als Spätaussiedler werden Personen mit deutscher Herkunft bezeichnet, die aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion und den ehemaligen Ostblockstaaten in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt sind.

Die Spätaussiedler waren als Folge des Zweiten Weltkrieges erheblichen, politischen Repressalien aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit ausgesetzt. Bis zum 31. Dezember 1992 sah die Rechtslage eine grundsätzliche Annahme von Benachteiligungen aller deutschen Volkszugehörigen als Spätaussiedler vor. Diese konnten als Ausgleich für die erlittenen Benachteiligungen in einem speziellen Aufnahmeverfahren, welches im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt ist, in Deutschland aufgenommen werden und die Deutsche Staatsangehörigkeit erlangen. Gleiches galt für die Angehörigen von Spätaussiedlern, die nicht als deutsche Volkszugehörige einzustufen sind.

Mit Wirkung vom 01. Januar 1993 können als Spätaussiedler im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes nur noch deutsche Volkszugehörige aufgenommen werden. Voraussetzung ist nach der neuen Rechtslage, dass neben der deutschen Abstammung ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nachgewiesen wird, welches insbesondere durch familiäre Vermittlung der deutschen Sprache dokumentiert wird. Zwar dürfen Ehegatten, Abkömmlinge und sonstige Familienangehörige der Spätaussiedler nach Deutschland einreisen, jedoch müssen diese mittels eines Sprachtestes Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Dies wurde durch Neufassung des Zuwanderungsgesetzes, mit dem auch das Bundesvertriebenengesetz geändert wurde, geregelt.

Fragen zur Thematik des Spätaussiedlerrechts beantworten Ihnen gerne unsere Expertinnen und Experten aus diesem Rechtsgebiet. Rufen Sie uns an.
Stand: 06.06.2008

   
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