Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verpflegungsabzug
Im Rahmen des Bezuges von ALG II kommt es immer wieder zu Anrechnungen bzw. Kürzungen der Leistungen. Bei dem Verpflegungsabzug muss zischen Pflegegeld aus einem privaten Betreuungsvertrag unterschieden werden und Pflegegeld aufgrund von Tagespflege nach § 23 SGB VIII. Das Honorar aus einem privaten Betreuungsvertrag wird angerechnet. Das Pflegegeld aus einer Tagespflege wird nicht angerechnet, wenn keine gewerbsmäßige Pflege vorliegt.
Bei weiteren Rückfragen hinsichtlich des Verpflegungsabzugs stehen Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline mit kompetenten Rechtstipps jederzeit zur Verfügung.
Krankenversicherungshöchstsatz (SozialR)
Maßgeblich für den Krankenversicherungshöchstsatz ist die Beitragsbemessungsgrenze. Für die Beitragszahlung aus dem Arbeitsentgelt ist § 253 SGB V maßgeblich. Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet darüber, ob der Arbeitnehmer sich gesetzlich krankenversichern kann oder ein Wechsel in die private Krankenversicherung erfolgt. Die Jahresarbeitsentgeltgeldgrenze ist in § 6 Abs.6 SGB V geregelt und wird zum 01.Januar eines jeden Jahres regelmäßig angepasst.
Sollten auch Sie weiteren Informationsbedarf rund um das Thema Krankenversicherungshöchstsatz haben, helfen Ihnen die auf Sozialrecht spezialisierten Anwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne weiter. Stand: 14.06.2010