Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sparguthaben Freigrenzen
Bis vor Kurzem gab es den Begriff des sogenannten Sparerfreibetrages. Dieser Begriff ist aber mittlerweile veraltet, da er zum 1.01.2009 abgeschafft worden ist. Hier spricht man stattdessen nur noch von dem sogenannten Sparerpauschbetrag, auch wenn der Begriff des Sparerfreibetrages nach wie vor fest in den Köpfen der Bürger verankert ist. Der Sinn, der hinter diesem Sparerfreibetrag steht kommt aus dem Steuerrecht und hier konkret aus dem Einkommensteuerrecht. Danach ist es dem (grundsätzlich steuerpflichtigen) Bürger erlaubt, ein Sparguthaben bis hin zu einer Freigrenze von 801,00 Euro pro Person eines Haushaltes zu haben, ohne dass hierfür irgendeine Einkommensteuer erhoben werden darf. Ehepaare werden gemeinsam veranlagt. Umgekehrt werden sie aber wiederum erleichtert, etwa dadurch, dass sie in eine andere Steuerklasse eingestuft werden. Eine weitere wichtige Sparguthabensfreigrenze kennt das Erbschaftssteuerrecht.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 20.10.2011