Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sozialrecht - Hartz IV
Hartz IV ist nach Hartz I, II und III das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.
Es geht aus den Vorschlägen der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hervor", die 2002 unter Dr. Peter Hartz tagte. Ziel war die effizienteren Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland sowie die Reformierung der Bundesanstalt für Arbeit.
Hartz IV selbst diente der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Arbeitslosenhilfe.
Die Fragen rund um das Thema "Hartz IV" sind vielfältig und häufig mit großen Ängsten und Unsicherheiten verbunden - verständlich, wenn man die scheinbar undurchschaubaren Regelungen und ständigen Änderungen betrachtet. Aber auch hier stehen Ihnen unsere auf das Sozialrecht spezialisierten Anwälte mit kompetentem Rat zur Seite - telefonisch oder per E-Mail, ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Stand: 27.07.2011
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