Ihr Kind ist schon wieder gewachsen und benötigt dringend neue Kleidung oder Schuhe. Dies wird teuer und kann nicht so mal eben vom Arbeitslosengeld II erstanden werden.
Ihnen fällt ein, dass es zu Zeiten von Sozialhilfe hierfür einmal jährlich eine sog. Beihilfe für Bekleidung gab.
Sie wenden sich daher hoffnungsvoll mit Ihrer Bitte an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter vom Job Center. Dieser lächelt freundlich und bedauert Ihnen leider nicht helfen zu können.
In Ihrem Regelsatz bzw. dem Regelsatz Ihres Kindes ist für die regelmäßige Anschaffung neuer Kleidungsstücke und Haushaltsgeräte etc. bereits anteilig ein entsprechender Betrag erhalten.
Jedoch gibt es auch hier die Möglichkeit, eine einmalige Leistung in besonderen Situationen geltend zu machen.
Viele Fragen zum Thema Sozialrecht lassen sich durch die telefonische Erstberatung von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten klären.
Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuelle Unterlagen bereit. Stand: 07.09.2009
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