Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hartz zumutbarer Job
Das Stichwort "Hartz" wird im allgemeinen mit dem Begriff "Hartz IV" verbunden, womit im Alltagssprachgebrauch das Arbeitslosengeld II bezeichnet wird. Hartz IV ist die Kurzbezeichnung für das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Insgesamt wurden vier Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt erlassen, die in den Jahren 2003 bis 2005 in Kraft traten. Die im Zuge der Hartz-Reformen geschaffenen Neuerungen sind komplex. Zahlreiche Entscheidungen sind für die Betroffenen nur schwer nachvollziehbar. Problematisch ist regelmäßig die Frage der Zumutbarkeit eines Jobs, beispielsweise wenn der Arbeitslose überqualifiziert ist oder der Job mit einem Ortswechsel verbunden wäre.
Fragen zu dem Themenkomplex Hartz IV und insbesondere zu den Zumutbarkeitskriterien bei einer Jobvermittlung beantworten Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline telefonisch oder per E-Mail.
Stand: 22.06.2009