Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hartz Übergangsfrist
Bei juristischen Fragen zum Thema Hartz Übergangsfrist sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Sozialrecht - Hartz IV sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Es gibt vor allem zwei wichtige Übergangsregelungen im Zusammenhang mit den Hartz-Reformen: Die eine betrifft die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, die andere einen befristeten Zuschlag zum Arbeitslosengeld II.
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist abhängig von der Dauer des Versicherungspflichtverhältnisses und dem Alter des Versicherten. Mit Wirkung zum 01.01.2004 wurde die Anspruchsdauer erheblich verkürzt. Sah die gesetzliche Regelung zuvor für einen über 57-jährigen z.B. einen Arbeitslosengeldanspruch von bis zu 32 Monaten vor, so besteht der Anspruch nun nur noch für maximal 18 Monate. Für alle Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum 31.01.2006 entstanden ist, bleibt es jedoch bei den alten Regelungen zur Anspruchsdauer. Wer Arbeitslosengeld bezogen hat und danach Arbeitslosengeld II erhält, bekommt im ersten Jahr einen Zuschlag von zwei Dritteln des Unterschiedsbetrags von Arbeitslosengeld und ggf. Wohngeld einerseits sowie Arbeitslosengelds II andererseits, bei Alleinstehenden jedoch höchstens 160 ?. Im zweiten Jahr halbiert sich der Betrag.
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