Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hartz Fragenkatalog
Im Rahmen des Antrages für Leistungen nach dem SGB II ( Hartz IV ) sind Fragen zur Person, Wohnverhältnissen, Familienverhältnissen und zur finanziellen Situation des Antragsstellers zu beantworten. Dies ist nötig um ihren individuellen Bedarf festzustellen. Diese Angaben müssen wahrheitsgemäß erfolgen. Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass ihre Angaben unzutreffend waren, können ihnen Nachteile in der Form entstehen, dass Leistungen gekürzt, gestrichen und eventuell zuviel gezahlte Leistungen zurückgefordert werden.
Sollten sie Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie nicht sich bei einem unserer spezialisierten Kooperationsanwälte Rat zu holen. Die meisten Fragen können bereits in einem kurzen Gespräch geklärt werden. Stand: 07.09.2009