Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hartz Fragebogen letztes Hemd
Wer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (ALG II, auch Hartz IV genannt) erhalten möchte, muss diese Leistungen beantragen. Dies kann entweder in einem sehr umfangreichen Erstantrag oder aber, wenn man bereits Arbeitslosengeld II bezieht, in einem so genannten Weiterbewilligungsantrag erfolgen. Dabei ist der Weiterbewilligungsantrag deutlich kürzer gehalten, da hier lediglich nach Änderungen bei den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gefragt wird und diese Fragen innerhalb einer einzigen Seite abgearbeitet sind.
Um einiges umfangreicher und vor allem auch von der Nachweisführung komplizierter ist der erste Antrag auf Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II.
Inhalt des umfangreichen Fragebogens bei der Beantragung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II sind vor allen Dingen die wirtschaftlichen Umstände des Antragstellers. Dies ist deshalb wichtig, da nach § 9 SGB II die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II nur dann bewilligt werden, wenn der Antragsteller überhaupt bedürftig ist. Dies ist dann der Fall, sofern eigene Einkommen oder eigenes Vermögen nicht zur Lebenssicherung ausreichen.
Dabei ist eine Frage nach dem letzten Hemd selbstverständlich nicht existent. Oftmals haben die Antragsteller lediglich das Gefühl, dass sie ihr letztes Hemd geben müssen, bevor sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II erhalten können. Wichtig ist jedoch, dass der Antragsteller seine Angaben umfassend und wahrheitsgemäß macht, damit die Behörde überprüfen kann, ob dem Antragsteller Leistungen gewährt werden können. Ob und inwieweit der Antragsteller Vermögen behalten darf, ist eine Frage des Einzelfalles. Hierzu kann Sie ein Anwalt der Deutschen Anwaltshotline gern beraten.
Stand: 31.05.2011