Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Hartz Fragebogen letztes Hemd

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Hartz Fragebogen letztes Hemd
(Sozialrecht - Hartz IV)
0900-1 875 005-235
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sozialrecht - Hartz IV
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hartz Fragebogen letztes Hemd

Wer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (ALG II, auch Hartz IV genannt) erhalten möchte, muss diese Leistungen beantragen. Dies kann entweder in einem sehr umfangreichen Erstantrag oder aber, wenn man bereits Arbeitslosengeld II bezieht, in einem so genannten Weiterbewilligungsantrag erfolgen. Dabei ist der Weiterbewilligungsantrag deutlich kürzer gehalten, da hier lediglich nach Änderungen bei den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gefragt wird und diese Fragen innerhalb einer einzigen Seite abgearbeitet sind.

Um einiges umfangreicher und vor allem auch von der Nachweisführung komplizierter ist der erste Antrag auf Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II.

Inhalt des umfangreichen Fragebogens bei der Beantragung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II sind vor allen Dingen die wirtschaftlichen Umstände des Antragstellers. Dies ist deshalb wichtig, da nach § 9 SGB II die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II nur dann bewilligt werden, wenn der Antragsteller überhaupt bedürftig ist. Dies ist dann der Fall, sofern eigene Einkommen oder eigenes Vermögen nicht zur Lebenssicherung ausreichen.

Dabei ist eine Frage nach dem letzten Hemd selbstverständlich nicht existent. Oftmals haben die Antragsteller lediglich das Gefühl, dass sie ihr letztes Hemd geben müssen, bevor sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II erhalten können. Wichtig ist jedoch, dass der Antragsteller seine Angaben umfassend und wahrheitsgemäß macht, damit die Behörde überprüfen kann, ob dem Antragsteller Leistungen gewährt werden können. Ob und inwieweit der Antragsteller Vermögen behalten darf, ist eine Frage des Einzelfalles. Hierzu kann Sie ein Anwalt der Deutschen Anwaltshotline gern beraten.
Stand: 31.05.2011

   

Passende Verträge zum Thema Hartz Fragebogen letztes Hemd finden Sie im Vertragscenter:
Ähnliche Themen:

SGB Anwaltshotline Arbeitslosengeld II Sozialrecht - Hartz IV 
Arbeitslosengeld Hartz IV Anwalt Vermögen Angaben Familienrecht 
Antrag Sozialrecht Bewilligung SGB II Hartz Einkommen 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwältin
Regina Berner-Kerst
Rechtsanwältin
Mandy Riedel
Rechtsanwältin
Dr.Sonja Tiedtke, LL.M.
Rechtsanwältin
Maike Ruske
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum