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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hartz Fragebogen Lebensversicherungen

Wer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (ALG II, auch Hartz IV genannt) erhalten möchte, muss diese Leistungen beantragen. Dies kann entweder in einem sehr umfangreichen Erstantrag oder aber, wenn man bereits Arbeitslosengeld II bezieht, in einem so genannten Weiterbewilligungsantrag erfolgen. Dabei ist der Weiterbewilligungsantrag deutlich kürzer gehalten, da hier lediglich nach Änderungen bei den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gefragt wird und diese Fragen innerhalb einer einzigen Seite abgearbeitet sind.

Um einiges umfangreicher und vor allem auch von der Nachweisführung komplizierter ist der erste Antrag auf Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II.

Inhalt des umfangreichen Fragebogens bei der Beantragung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II sind vor allen Dingen die wirtschaftlichen Umstände des Antragstellers. Dies ist deshalb wichtig, da nach § 9 SGB II die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II nur dann bewilligt werden, wenn der Antragsteller überhaupt bedürftig ist. Dies ist dann der Fall, sofern eigene Einkommen oder eigenes Vermögen nicht zur Lebensicherung ausreichen.

Hierzu gehören auch Lebensversicherungen. Einfache Lebensversicherungen sind im wahrsten Sinne des Wortes bares Geld und werden mit ihrem Rückkaufswert zum Antragstellungszeitraum als Barvermögen berechnet. Der Antragsteller kann verpflichtet sein, diese Lebensversicherungen aufzulösen und für sich zu gebrauchen. Anders ist dies lediglich bei Versicherungen, die für das Renteneintrittsalter abgeschlossen sind und auf die der Antragsteller vorher keinen Zugriff hat. Diese unterliegen einem gewissen Sonderstatus.

Mehr zu dieser Problematik kann Ihnen der Anwalt vor Ort oder aber der Anwalt bei der Deutschen Anwaltshotline berichten.
Stand: 31.05.2011

   

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