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(Sozialrecht - Hartz IV)
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Sozialrecht - Hartz IV
Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hartz Fragebogen gezahlte Miete
Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, besser bekannt als "Hartz-IV", umfasst neben dem Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts auch die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind.
Aus diesem Grund müssen sich Antragsteller auch durch den Fragebogen zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung hindurcharbeiten. Hier werden nicht nur Angaben zur Größe der Wohnung, der Aufteilung der Zimmer und zur Kaltmiete gestellt. Es müssen beispielsweise auch umfangreiche Auskünfte über die Nebenkosten erteilt werden.
Tipp: Da auch die Eigentümer einer Wohnung einen Anspruch auf Übernahme der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung haben, sollten auch Wohnungseigentümer, die auf "Hartz-IV"-Leistungen angewiesen sind, die entsprechenden Formulare ausfüllen.
Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline informieren Sie gerne über zu allen Fragen rund um das Thema "Kosten der Unterkunft und Heizung". Stand: 03.11.2011