Durchwahl zum Thema Hartz Fragebogen Einkommensverhältnisse
(Sozialrecht - Hartz IV)
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Sozialrecht - Hartz IV
Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hartz Fragebogen Einkommensverhältnisse
Wer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), besser bekannt als "Hartz-IV", beantragen will, muss sich zunächst einmal durch die verschiedenen umfangreichen und komplizierten Formulare hindurchkämpfen.
Da die Höhe der Leistungen u. a. davon abhängt, ob eigenes Einkommen vorhanden ist, müssen Antragsteller auch umfangreiche Fragen zu den Einkommensverhältnissen beantworten. Es muss zum Beispiel Auskunft darüber erteilt werden, wie hoch das Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit ist, ob weitere Ansprüche gegen den Arbeitgeber bestehen, ob andere Sozialleistungen wie z.B. Kindergeld bezogen werden und welche Versicherungen der Antragsteller unterhält. Schwierig wird es spätestens dann, wenn auch die Einkommensverhältnisse von Personen angegeben werden sollen, die (aus Sicht des Jobcenters) eine Bedarfsgemeinschaft mit den Antragstellern bilden.
Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie auch kompetent darüber, welche Beträge vom Einkommen abgesetzt werden können, um einen möglichst hohen Leistungsanspruch zu durchsetzen zu können. Stand: 03.11.2011