Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hartz Fragebogen
Zur Beantragung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) müssen verschiedene Fragebögen ausgefüllt werden.
Fragebogen 1 ist der eigentliche Antrag auf Leistung. Fragebogen 2 dient der Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Dann folgen der Fragebogen zur Einkommensklärung sowie der Bogen zur Feststellung und Berücksichtigung von Vermögen. Zuletzt gibt es den Zusatzbogen, in dem die weiteren mit dem Antragsteller im Haushalt lebenden Angehörigen einzutragen sind (gilt nur bei mehr als drei Angehörigen, sonst reicht Fragebogen eins).
Teilweise sind die Fragen auch missverständlich oder schwer zu verstehen. Streitthemen sind zudem häufig der Umfang der Mitteilungspflicht des Antragstellers sowie die Nachweispflicht durch Vorlage bestimmter Unterlagen, wie Kontoauszüge. Unsere Anwälte, die mit den Fragebögen vertraut sind, können Sie auch bei Ihrer Antragstellung unterstützen - ein kurzer Anruf genügt! Stand: 06.12.2011