Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hartz Arbeitslosenhilfe Hartz IV, auch ALG II genannt hat die Arbeitslosenhilfe abgelöst. Die Arbeitslosenhilfe gab es bis 2004. Sie wurde im Anschluss an das Arbeitslosengeld I gezahlt und war der Höhe nach mittelbar vom vorherigen Einkommen abhängig. Auch hinsichtlich der Zuverdienstgrenzen galten anderen Freigrenzen, ähnlich wie beim ALG I.
Die Anspruchsvoraussetzungen waren jedoch überwiegend gleich denen, die heute einen Anspruch dem Grunde nach auf ALG II auslösen.
Unterschiede gibt es hinsichtlich der Vermögensanrechnung. So war im Rahmen der Arbeitslosenhilfe das nicht zu berücksichtigende Schonvermögen bei Weitem höher als das Schonvermögen im Rahmen von ALG II.
ALG II bedeutet mehr als nur eine monatliche Sozialleistung. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, werden insbesondere Leistungen zur Bildung und Teilhabe und Wiedereingliederung erbracht, ebenso wie Einmalleistungen für Erstausstattungen oder auch Darlehen für unabweisbaren Bedarf.
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne, ob Sie Anspruch auf ALG II haben und unterstützen Sie bei Problemen im Antragsverfahren. Stand: 29.03.2012
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