Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hartz ALG II Kürzung
Das ALG II kann in bestimmten Situationen gekürzt werden. In den meisten Fällen findet eine Kürzung oder ein Wegfall im Rahmen von Sanktionen bei Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers statt. Die meisten Pflichtverletzungen sind in § 31 SGB II normiert. Häufige Pflichtverletzung ist die Nichterfüllung der Eingliederungsvereinbarung wie z.B. Nichtaufnahme einer zumutbaren Tätigkeit.
Die Kürzung erfolgt stufenweise und kann bei einer wiederholten Pflichtverletzung bis zum Wegfall der Leistung führen. Die Sanktionierung unterliegt einer zeitlichen Begrenzung.
Problematisch ist häufig, ob überhaupt eine Pflichtverletzung vorliegt, wann diese eine wiederholte Pflichtverletzung darstellt und welche Leistungen von der Kürzung betroffen sind.
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