Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema einfacher Sozialregelsatz
Der Regelsatz der Sozialhilfe ist in dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz ? RBEG festgelegt, der Regelsatz des ALG II orientiert sich an den Regelsätzen der Sozialhilfe und ist im SGB II näher bestimmt.
Jeweils zum 1. eines Jahres findet eine Anpassung der Regelsätze statt.
Die Regelsätze sind Grundlage der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wie dem Arbeitslosengeld zwei oder der Sozialhilfe. Auch im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) ist auf den einfachen Sozialhilferegelsatz Bezug genommen.
In dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz ? RBEG ist zunächst der so genannte Eckregelsatz festgelegt. Des Weiteren sind Regelbedarfsstufen bestimmt, wonach sich letztlich der Regelsatz im Einzelfall richtet. Ermittelt werden die Eckregelsätze nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die alle fünf Jahre neu erstellt wird.
Zu allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem einfachen Sozialhilferegelsatz oder allgemein den Regelsätzen stehen Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline im Rahmen einer telefonischen Beratung gerne zur Verfügung.
Stand: 06.12.2011