Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitslosengeld 2
Arbeitslosengeld zwei (ALG II) ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Das Arbeitslosengeld zwei besteht aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Die monatliche Regelleistung des Arbeitslosengeld II richtet sich nach den Regelsätzen. Ermittelt wird der Sozialregelsatz nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die alle fünf Jahre neu erstellt wird. In den dazwischen liegenden Jahren steigt der Sozialregelsatz jeweils zum ersten Juli um den Prozentsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Für die ersten zwei Jahre nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld wird gemäß § 24 SGB II zusätzlich zum Arbeitslosengeld II ein Zuschlag gezahlt. Nach dem ersten Jahr wird der Zuschlag um 50 % reduziert. Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II ist die Bedürftigkeit. Im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung wird Einkommen und Vermögen des Antragsstellers geprüft, wobei ein gewisses "Schonvermögen" unberücksichtigt bleibt.
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