Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema ALG II Zahltag
Zahltag für das neue ALG II ist der Monatsanfang. Kommt der Leistungsträger (in der Regel die ARGE) mit der Zahlung in Verzug, so gilt es schnell zu handeln! Unter Umständen kann auch ein Verzugsschaden geltend gemacht werden.
Unsere Kooperationsanwälte helfen Ihnen rasch und richtig zu reagieren - ein kurzer Griff zum Hörer, der sich lohnt! Stand: 16.03.2011